Europas Nr. 1 in Sachen Goldwing – Wir leben Goldwing seit 1987!
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Bei uns findet Ihr die größte Auswahl an Neuen Goldwings, top gepflegten Gebrauchtfahrzeugen, Trike-Umbauten, Gespann-Umbauten, Zubehör & Service… |

Europas Nr. 1 in Sachen Goldwing – Wir leben Goldwing seit 1987!
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Angaben gemäß § 5 TMG:
Biker`s Point GmbH
Ernst Reuter Straße 6
37170 Uslar
Vertreten durch:
Tobias Fuchs
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 5571 / 91 92 90
Telefax: +49 (0) 5571 / 91 92 96 0
E-Mail: info@goldwing.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Göttingen
Registernummer: HRB 130530
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 219 317 040
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Website-Betreuung & technische Umsetzung:
Internetagentur reDim GmbH
Nußallee 7 F
63450 Hanau
www.redim.de
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Verbandes
der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 12/2016
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sech Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer
vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Preise
…
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers
aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seine gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung
der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der
Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene
Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers
ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder
verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,
der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
VIII. Haftung für sonstige Schäden
1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt
IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
X. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Zeitungsartikel über uns:
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Hier stehen für Euch einige interessante Artikel aus verschiedenen Print-Medien über uns bzw. unsere Umbauten zur Verfügung. Durch die Größe der jeweiligen Artikel kann es etwas Ladezeit geben. |
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Auszeichnung zum |
Bericht über eines unserer |
Firmen-Portrait über uns |
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Testbericht über unser |
Bericht über unsere |
Bericht über unser |
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Testbericht über unser |
Bericht über unser |

Kontaktinformationen :
Biker`s Point GmbH
Ernst-Reuter-Str. 6
37170 Uslar
Telefon: 0 55 71 / 91 92 92 – 0
Fax: 0 55 71 / 91 92 96 – 0
Email: info@goldwing.de
Öffnungszeiten:
|
Montag bis Freitag: |
10.00 bis 13.00 Uhr |
| Samstag: |
10.00 bis 15.00 Uhr |
| Sonntag: |
11.00 bis 16.00 Uhr |
Auf seine erste Wing, ein GL1100 Gespann mit Squire-Seitenwagen, folgte 1987 der erste Import einer GL1200 aus den USA – dem Startschuss für den “Goldwing Import Fuchs”.
Bis 1995 konzentrierte sich Familie Fuchs ausschließlich auf den Import von Goldwings aus den USA und deren Vermarktung in Deutschland. Bereits zu dieser Zeit wurden jährlich bis zu 100 Fahrzeuge verkauft.
1996 führte das Ergebnis eines am Küchentisch abgehaltenen Familienrates mit Frau Roswitha und Sohn Tobias dazu, ein großes Motorradhaus in Uslar zu errichten, der Grundstein für Europas größten Goldwing Spezialhändler und eines der renommiertesten Motorradhäuser Deutschlands war damit gestetzt.
…von Wingern für Winger…
Dadurch nahm der Betrieb eine ganz neue Dimension an. Zusätzlich zum Goldwingverkauf begannen wir nun auch mit dem Handel von „normalen“ Motorrädern sowie einer eigenen Meisterwerkstatt.
In dieser Zeit bekam das Firmen-Motto noch größere Bedeutung: In allen Bereichen des neu geschaffenen Betriebes mit damals gerade einmal 5 Mitarbeitern gaben fast ausschließlich Goldwing-Fahrer ihr Bestes, „von Wingern für Winger“ halt!
Bereits ein Jahr später erweiterten wir den Betrieb um ein weiteres Gebäude mit 2 Gästezimmern und einem eigenen Gastronomie-Bereich, dem heutigen „Eddy’s Biker Grill“. Trotz der ländlichen Gegend und der Lage in einer Kleinstadt mit gerade etwa 7000 Einwohnern, wurden wir innerhalb kürzester Zeit zu einem zentralen Anlaufpunkt für Motorradfans aller Bereiche – mit oft über 1000 Bikern an sonnigen Wochenenden.
…ein Goldwinghaus, ein Sportlerhaus…
Die 450m² große Ausstellungshalle sollte nicht lange ausreichen. Bereits im Jahr 2000 wurde wieder neu gebaut und im Folgejahr ein zusätzlicher Showroom für „normale“ Motorräder eröffnet. Somit wurden diese von den Goldwings getrennt. Seit 2001 gibt es also für Euch ein reines Goldwing- Haus, im Schnitt mit etwa 70 Goldwings in der Ausstellung. Zeitgleich wurde auch das „Eddy’s Biker Motel“ gebaut und somit 5 weitere Gästezimmer geschaffen.
2003 übernahmen wir den bekannten Goldwing – Spezialisten „Motorrad Service Christoph“ in Süddeutschland und führten dort über 2 Jahre eine Zweigstelle.
…www.goldwing.de…
Mit dem Start unserer Homepage im Jahr 2003 begann auch für uns das Zeitalter des Onlinehandels.
Der Zubehörmarkt gewann durch den eigens geschaffenen Onlineshop an immer größerer Bedeutung und ist heute nicht mehr wegzudenken. Ungefähr zu dieser Zeit übernahm Tobias Fuchs die Leitung des Betriebes.
Ein weiterer Betriebszweig ist seit vielen Jahren die Produktion unserer Goldwing -Trikes auf Basis der GL1500 und GL1800. Einst als 3-Räder belächelt haben diese Edel-Umbauten mittlerweile einen hohen Stellenwert in der Goldwing-Szene erreicht.
Auf 340 m² Fläche stehen Euch um die 20 Trikes & Gespanne zur Auswahl, eine in Europa einmalige Ausstellung!
Im personellen Bereich ist das permanente Wachstum des Betriebes natürlich nicht ohne Auswirkungen geblieben. Aus dem 5 köpfigen Gründungspersonal sind mittlerweile in allen Betriebszweigen zusammen je nach Saison um die 40 Mitarbeiter geworden – tolle Menschen, für die der Teamgeist im Mittelpunkt steht und ohne die der Biker´s Point nicht der Biker´s Point wäre!
…mehr als die Goldwing…
Doch auch in nicht Goldwing typischen Bereichen sind wir seit Jahren aktiv. Unsere Entwicklung ging stets mehrgleisig voran… Zum einen kennt Ihr uns immer schon als den exklusiven Goldwing – Spezialhändler, zum anderen aber auch als den regionalen Erlebnis-Motorradhändler.
Seit 2007 sind wir Honda Vertragshändler für den gesamten Motorrad Bereich und konnten uns bereits nach einem Jahr zu den erfolgreichsten Händlern Deutschlands zählen.
Wir haben es geschafft, dass sich bei uns sowohl Goldwinger als auch „normale“ Motorradfahrer absolut wohl fühlen und gerne zu uns kommen. Als Anerkennung für diese Leistung und unsere Firmenphilosophie wurden wir 2008 vom Branchenmagazin “World of Bike“ mit dem Titel „Händler des Jahres 2008“ ausgezeichnet.
…Quads, Harleys, KTM… und noch mehr Goldwings…
Auch in den folgenden Jahren haben wir „stets den Fuß auf dem Gas gelassen“ und 2009 / 2010 die Marken “Kymco” & “Can Am” in unseren Betrieb integriert. Mit diesen beiden starken Marken haben wir unser Sortiment um Quads & ATV’s erweitern können.
Doch damit sollte der Vielfältigkeit im Hause Fuchs noch kein Ende gesetzt sein: 2011 haben wir erneut angebaut und bieten nun eine zusätzliche Ausstellung mit top gepflegten Harleys an, inklusive Zubehör und Service versteht sich!
Wenn man das hier so liest könnte man den Eindruck bekommen, „Bauen“ sei unser Hobby ????…
Denn in 2013 haben wir uns entschieden, unser Goldwinghaus grundlegend um-& anzubauen.
Nach einer Bauzeit von 1 ½ Jahren und über 1 Mio. € Investitionskosten haben wir unser Ziel erreicht: Wir haben eine Goldwing – Erlebniswelt für Euch geschaffen, die weltweit seines Gleichen sucht!
Und auch die Saison 2017 steht wieder im Zeichen des Wachstums. Ein exklusiver KTM-Store, mit allem was dazu gehört, ist nun in Bike City zu finden.
KTM steht für eine starke Markenbindung und emotionale Fahrzeuge, wenn das nicht zu uns passt – was dann?
…zum Schluss noch ein paar Zahlen…
Aktuell verfügt der Biker´s Point insgesamt über ca. 2100m² reine Ausstellungsfläche. Hinzu kommen ca. 470m² Werkstatt, ca. 995m² Lager und 195m² für den Gastronomie-& Motelbereich. Bei dieser Größenordnung ist natürlich auch unser eigenes Ortsschild Pflicht, mittlerweile gilt „Bike City“ inoffiziell als Uslars 20. Ortsteil.
Diese ganze Entwicklung in unserer Firmenhistorie kommt natürlich nicht von irgendwo. Nur durch Euch, euer Vertrauen über all die Jahre, Eure Freude am Motorrad, Euer Lob und Eure Kritik ist all dies überhaupt erst möglich geworden!
…und das seit inzwischen mehr als 30 Jahren! Darauf sind wir sehr stolz – DANKE!
Kontaktinformationen :
Biker`s Point GmbH
Ernst-Reuter-Str. 6
37170 Uslar
Telefon: 0 55 71 / 91 92 92 – 0
Fax: 0 55 71 / 91 92 96 – 0
Email: info@goldwing.de
Öffnungszeiten (Wintersaison):
Auf seine erste Wing, ein GL1100 Gespann mit Squire-Seitenwagen, folgte 1987 der erste Import einer GL1200 aus den USA – dem Startschuss für den “Goldwing Import Fuchs”.
Bis 1995 konzentrierte sich Familie Fuchs ausschließlich auf den Import von Goldwings aus den USA und deren Vermarktung in Deutschland. Bereits zu dieser Zeit wurden jährlich bis zu 100 Fahrzeuge verkauft.
1996 führte das Ergebnis eines am Küchentisch abgehaltenen Familienrates mit Frau Roswitha und Sohn Tobias dazu, ein großes Motorradhaus in Uslar zu errichten, der Grundstein für Europas größten Goldwing Spezialhändler und eines der renommiertesten Motorradhäuser Deutschlands war damit gestetzt.
…von Wingern für Winger…
Dadurch nahm der Betrieb eine ganz neue Dimension an. Zusätzlich zum Goldwingverkauf begannen wir nun auch mit dem Handel von „normalen“ Motorrädern sowie einer eigenen Meisterwerkstatt.
In dieser Zeit bekam das Firmen-Motto noch größere Bedeutung: In allen Bereichen des neu geschaffenen Betriebes mit damals gerade einmal 5 Mitarbeitern gaben fast ausschließlich Goldwing-Fahrer ihr Bestes, „von Wingern für Winger“ halt!
Bereits ein Jahr später erweiterten wir den Betrieb um ein weiteres Gebäude mit 2 Gästezimmern und einem eigenen Gastronomie-Bereich, dem heutigen „Eddy’s Biker Grill“. Trotz der ländlichen Gegend und der Lage in einer Kleinstadt mit gerade etwa 7000 Einwohnern, wurden wir innerhalb kürzester Zeit zu einem zentralen Anlaufpunkt für Motorradfans aller Bereiche – mit oft über 1000 Bikern an sonnigen Wochenenden.
…ein Goldwinghaus, ein Sportlerhaus…
Die 450m² große Ausstellungshalle sollte nicht lange ausreichen. Bereits im Jahr 2000 wurde wieder neu gebaut und im Folgejahr ein zusätzlicher Showroom für „normale“ Motorräder eröffnet. Somit wurden diese von den Goldwings getrennt. Seit 2001 gibt es also für Euch ein reines Goldwing- Haus, im Schnitt mit etwa 70 Goldwings in der Ausstellung. Zeitgleich wurde auch das „Eddy’s Biker Motel“ gebaut und somit 5 weitere Gästezimmer geschaffen.
2003 übernahmen wir den bekannten Goldwing – Spezialisten „Motorrad Service Christoph“ in Süddeutschland und führten dort über 2 Jahre eine Zweigstelle.
…www.goldwing.de…
Mit dem Start unserer Homepage im Jahr 2003 begann auch für uns das Zeitalter des Onlinehandels.
Der Zubehörmarkt gewann durch den eigens geschaffenen Onlineshop an immer größerer Bedeutung und ist heute nicht mehr wegzudenken. Ungefähr zu dieser Zeit übernahm Tobias Fuchs die Leitung des Betriebes.
Ein weiterer Betriebszweig ist seit vielen Jahren die Produktion unserer Goldwing -Trikes auf Basis der GL1500 und GL1800. Einst als 3-Räder belächelt haben diese Edel-Umbauten mittlerweile einen hohen Stellenwert in der Goldwing-Szene erreicht.
Auf 340 m² Fläche stehen Euch um die 20 Trikes & Gespanne zur Auswahl, eine in Europa einmalige Ausstellung!
Im personellen Bereich ist das permanente Wachstum des Betriebes natürlich nicht ohne Auswirkungen geblieben. Aus dem 5 köpfigen Gründungspersonal sind mittlerweile in allen Betriebszweigen zusammen je nach Saison um die 40 Mitarbeiter geworden – tolle Menschen, für die der Teamgeist im Mittelpunkt steht und ohne die der Biker´s Point nicht der Biker´s Point wäre!
…mehr als die Goldwing…
Doch auch in nicht Goldwing typischen Bereichen sind wir seit Jahren aktiv. Unsere Entwicklung ging stets mehrgleisig voran… Zum einen kennt Ihr uns immer schon als den exklusiven Goldwing – Spezialhändler, zum anderen aber auch als den regionalen Erlebnis-Motorradhändler.
Seit 2007 sind wir Honda Vertragshändler für den gesamten Motorrad Bereich und konnten uns bereits nach einem Jahr zu den erfolgreichsten Händlern Deutschlands zählen.
Wir haben es geschafft, dass sich bei uns sowohl Goldwinger als auch „normale“ Motorradfahrer absolut wohl fühlen und gerne zu uns kommen. Als Anerkennung für diese Leistung und unsere Firmenphilosophie wurden wir 2008 vom Branchenmagazin “World of Bike“ mit dem Titel „Händler des Jahres 2008“ ausgezeichnet.
…Quads, Harleys, KTM… und noch mehr Goldwings…
Auch in den folgenden Jahren haben wir „stets den Fuß auf dem Gas gelassen“ und 2009 / 2010 die Marken “Kymco” & “Can Am” in unseren Betrieb integriert. Mit diesen beiden starken Marken haben wir unser Sortiment um Quads & ATV’s erweitern können.
Doch damit sollte der Vielfältigkeit im Hause Fuchs noch kein Ende gesetzt sein: 2011 haben wir erneut angebaut und bieten nun eine zusätzliche Ausstellung mit top gepflegten Harleys an, inklusive Zubehör und Service versteht sich!
Wenn man das hier so liest könnte man den Eindruck bekommen, „Bauen“ sei unser Hobby ????…
Denn in 2013 haben wir uns entschieden, unser Goldwinghaus grundlegend um-& anzubauen.
Nach einer Bauzeit von 1 ½ Jahren und über 1 Mio. € Investitionskosten haben wir unser Ziel erreicht: Wir haben eine Goldwing – Erlebniswelt für Euch geschaffen, die weltweit seines Gleichen sucht!
Und auch die Saison 2017 steht wieder im Zeichen des Wachstums. Ein exklusiver KTM-Store, mit allem was dazu gehört, ist nun in Bike City zu finden.
KTM steht für eine starke Markenbindung und emotionale Fahrzeuge, wenn das nicht zu uns passt – was dann?
…zum Schluss noch ein paar Zahlen…
Aktuell verfügt der Biker´s Point insgesamt über ca. 2100m² reine Ausstellungsfläche. Hinzu kommen ca. 470m² Werkstatt, ca. 995m² Lager und 195m² für den Gastronomie-& Motelbereich. Bei dieser Größenordnung ist natürlich auch unser eigenes Ortsschild Pflicht, mittlerweile gilt „Bike City“ inoffiziell als Uslars 20. Ortsteil.
Diese ganze Entwicklung in unserer Firmenhistorie kommt natürlich nicht von irgendwo. Nur durch Euch, euer Vertrauen über all die Jahre, Eure Freude am Motorrad, Euer Lob und Eure Kritik ist all dies überhaupt erst möglich geworden!
…und das seit inzwischen mehr als 30 Jahren! Darauf sind wir sehr stolz – DANKE!


Unser Team:
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Geschäftsleitung: E-mail: |
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| Team “Tourerhaus”: | |
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Fon: 05571-912094 E-mail: |
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Verkaufsleiter Harley: Yannic Staubach Fon: 05571-912092 E-mail: |
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|
Carlo Walther Fon: 05571-912094 E-mail: |
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Uwe George Fon: 05571-912092 E-mail: |
![]() |
| Team “Sportlerhaus”: | |
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“Honda, Can-Am & Kymco”
Fon: 05571-912093 E-mail: |
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Fon: 05571-912093 E-mail: |
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Unser 15-köpfiges Service Team: |
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Torsten Hugo-Fuchs Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Heino Marten Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Andreas Koch Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Jens Domeyer Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Sascha Warnecke Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Tobias Stief Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Juri Keer Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Raphael Rakebrandt Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Michael Nowak Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Sven Reichelt Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Mohsen Manouchehri Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Phillip Lesemann (Azubi) Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Sascha Glänzer (Azubi) Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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Malte Korengel (Azubi) Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
![]() |
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Fabian Damminger (Azubi) Fon: 05571-912092 service@goldwing.de |
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| Unser Team in der Buchhaltung: | |
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Leiterin kfm. Organisation: E-mail: |
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Fon: 05571-800234 E-mail: |
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Büroangestellte: Annkatrin Walter (Azubi) Fon: 05571-800234 E-mail: |
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Wir haben “Eddy’s Biker Motel” ganz exklusiv für unsere Goldwing Kunden aus Deutschland und ganz Europa ins Leben gerufen.
Die meisten von Euch legen oft mehrere hundert Kilometer zurück um uns zu besuchen.
Um Euch den Besuch bei uns so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten, bieten wir seit mittlerweile dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Übernachtung bei uns an.
Bei Inspektionen braucht Ihr Euch nicht mitten in der Nacht auf den Weg zu uns machen oder im dunkeln wieder nach Hause zu fahren.
Getreu dem Motto “der Weg ist das Ziel” könnt Ihr ganz entspannt anreisen und bei uns Übernachten.
Eddy’s Biker Motel verfügt insgesamt über 5 Zimmer:
> 3 Doppelzimmer | 30,- € pro Nacht
> 2 Einzelzimmer | 20,- € pro Nacht
Unser Motel wird von Euch in der Saison sehr stark angenommen, daher bitte rechtzeitig eine Zimmerreservierung mit uns abstimmen.
Vom 15. Oktober bis zum 01. April ist unser Motel geschlossen, gerne organisieren wir für Euch natürlich eine alternative Übernachtungsmöglichkeit.

Was wäre Bike City ohne Eddy`s Biker Grill?!
Mit “Eddy’s Biker Grill” haben wir einen wichtigen Anlaufpunkt für Motorradfahrer aus allen Regionen geschaffen.
Ob als Ziel für Touren aus fernen Ecken des Landes, für die Feierabend-Runde der lokalen Motorradfahrer oder einfach nur zum Relaxen bei Inspektionen, unser Team ist stets für Euch da.
Unser Biker Grill mit typischen Gerichten im “American Style” zieht an schönen Wochenende oftmals weit über tausend Biker zu uns und unterstreicht damit unseren Ruf als Erlebnis-Händler.
Es ist einfach schön hier mit Gleichgesinnten über das gemeinsame Hobby zu reden und sich auszutauschen.
Gute Burger, gute Benzin-Gespräche und das mit Blick auf Eure Motorräder….
…was will das Bikerherz noch mehr?
Wir freuen uns auf Euch!
Euer “Eddy’s Biker Grill” Team

Ihr möchtet eine Goldwing bei uns mieten – kein Problem!
Kategorie 1: GL1800 bis Modelljahr 2010, ohne Kilometerbegrenzung
Preise:
Tagestarif: 99,- € (keine Kilometerbegrenzung) / Mo., Di., Mi., Do. oder Fr.
Wochenende: 249,- € (keine Kilometerbegrenzung) / Freitag Nachmittag bis Montag Vormittag
Wochentarif: 499,- € (keine Kilometerbegrenzung) / Montag Vormittag bis Freitag Nachmittag
Solltet Ihr im Anschluss an eine Vermietung eine Goldwing bei uns kaufen, erstatten wir selbstverständlich anteilig zu einem fairen Kurs den Mietpreis!
Hinweis: Alle unsere Mietfahrzeuge sind von Haus aus mit einem Navigationsgerät ausgerüstet. Auf Wunsch bauen wir Euch gerne auch eine Fahrerlehne an.
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Kategorie 2: GL1800 ab Modelljahr 2018

Preise:
Tagestarif: 199,- € (600km frei) / Mo., Di., Mi., Do.
Wochenende: 429,- € (600km frei) / Freitag Nachmittag bis Montag Vormittag
Wochentarif: 699,- € (1500km frei) / Montag Vormittag bis Freitag Nachmittag
Solltet Ihr im Anschluss an eine Vermietung eine Goldwing bei uns kaufen, erstatten wir selbstverständlich anteilig zu einem fairen Kurs den Mietpreis!
Hinweis: Alle unsere Mietfahrzeuge sind von Haus aus mit einem Navigationsgerät ausgerüstet. Auf Wunsch bauen wir Euch gerne auch eine Fahrerlehne an.